Gestern Nacht hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, was den übermäßigen Vollzug von Sanktionen, also das Kürzen und Zurückhalten von finanziellen Mitteln beim Bezug von Arbeitslosengeld II, bis Ende diesen Jahres aussetzt. (Quelle)
“Das Sanktionsmoratorium werde zu mittelbaren Mehrausgaben bei den Leistungen zum Lebensunterhalt in Höhe von rund 12 Millionen Euro im Jahr 2022 führen, heißt es darin.”
Damit wird nun endlich ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt und die unmenschliche Praxis der Sanktionen eingeschränkt. Millionen von Menschen verfügen damit in diesen schwierigen Zeiten über größere finanzielle Spielräume, wobei von einer menschenwürdigen Existenz in vielen Fällen vermutlich weiterhin nicht die Rede sein kann.
Laut Koalitionsvertrag soll Hartz4 in der aktuellen Legislaturperiode auch durch ein sogenanntes “Bürger*innengeld” ersetzt werden. Inwiefern sich darin ein Umdenken in Bezug auf Armutsbetroffene wiederspiegelt oder es sich lediglich um eine Umetikettierung handelt, bleibt abzuwarten.